Das neue Begutachtungsinstrument ermittelt den individuellen Hilfebedarf zum Beispiel von Menschen mit Demenz deutlich besser als bisher. In der Regel werden dadurch auch eine höhere Einstufung und bessere Leistungsansprüche als zuvor erreicht. Das gilt auch für Demenzkranke, die bereits Leistungen erhalten. Mit der Überleitung in die Pflegegrade machen sie einen sogenannten Zwei-Stufen-Sprung und werden dadurch automatisch bessergestellt.