Die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten oder wiederzugewinnen ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Auch hier setzt das neue Begutachtungsinstrument an. Mit ihm soll nun klarer abgeleitet werden, ob und welche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen dem Pflegebedürftigen helfen. Die Empfehlung des Gutachters für eine solche Maßnahme führt unmittelbar zu einem Rehabilitationsantrag, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.